DRUCKERZEUGNISSE, KORREKTURABZÜGE, DRUCKVORLAGEN, URHEBERRECHTE
Soweit der Auftrag Druckerzeugnisse umfaßt und nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, ist der Käufer verpflichtet uns bei Auftragserteilung eine Druckvorlage unter Berücksichtigung des entsprechenden Datenblattes und Verwendung der entsprechenden Standskizze zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Obliegenheit trotz schriftlicher Aufforderung mit einer Frist von 10 Tagen nicht nach, so sind wir berechtigt, ihn schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen samt Ablehnungsandrohung zur Übermittlung aufzufordern. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, sind wir berechtigt Schadenersatz unter entsprechender Anwendung der Ziffer 11 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern.
Von uns nicht verschuldeter Mehraufwand aufgrund einer unleserlichen Druckvorlage oder aufgrund einer dadurch notwendig werdenden Korrektur des Korrekturabzuges oder infolge einer vom Käufer in Abweichung von der Druckvorlage gewünschten Änderung des Korrekturabzuges wird nach der dafür tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit abgerechnet.
Vor der Verwendung der uns durch den Käufer zur Verfügung gestellten Druckvorlage wird ihm ein Korrekturabzug (PDF) zur Genehmigung übersandt. Der Käufer hat den Korrekturabzug (Vor- und Zwischenerzeugniss) auf seine Vertragsmäßigkeit und auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Für vom Käufer übersehene Fehler, insbesondere Rechtschreibfehler, haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, binnen 10 Tagen nach Zugang zu erklären, ob er die Korrekturvorlage akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen zu Abgabe der Erklärung mit dem Hinweis zu setzten, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf den Korrekturabzug als genehmigt ansehen. Liegt uns nach Ablauf dieser Nachfrist keine Erklärung des Käufers vor, so gilt die Genehmigung als erteilt. Wird uns die Fertigung und Übersendung eines Korrekturabzuges erlassen, haften wir hinsichtlich etwaiger Fehler nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Für die Prüfung des Rechts der Verfielfältigung aller Druckunterlagen ist der Käufer allein verantwortlich. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung freizustellen.
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichen Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, uns.
Produktionsmittel - wie z. B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen, etc. - bleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen unser Eigentum.
Das Angebot ist ausschließlich an natürliche und juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften gerichtet, welche in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen! Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie im Fuß dieser Seite finden.